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Bundesanstalt für Diesel Engine Geräuschemissionen

Die Bundesregierung regelt viele Aspekte von kommerziellen Transaktionen, einschließlich Lärm -Emissionen von Fahrzeugen . Ohne behördlichen Vorschriften in Kraft, würde Nachbargemeinden ständig durch laute Motorengeräusche gestört werden. Züge

Diesellokomotive Motoren erfüllen muss OSHA Lärm Anforderung von 85 Dezibel. Ein Durchschnitt von 88 Dezibel in einem Führerstand emittiert beim Kombinieren Motorgeräusch mit Bremssystemen , Hupe und Warnsysteme , nach Internoise .
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Code of Federal Regulations verbietet jede Dieselmotor emittieren mehr als 90 Dezibel während des Betriebs mehr als 35 Meilen pro Stunde, während nicht mehr als 86 Dezibel unter 35 Meilen pro Stunde erlaubt ist. Geräuschpegel sind 50 Meter von der Fahrspur gemessen , unabhängig von der Beladung des Fahrzeugs oder auf der Straße Grad .
Ausnahmen

Emergency vehicle Motoren und deren Sirenen sind nicht erforderlich mit diesen föderalen Normen bei der Reaktion auf Notfälle. Schneepflüge sind auch von behördlichen Vorschriften , wenn erforderlich.

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