Berlin, 14. April 2016
Es ist ein Traum, der zunehmend Wirklichkeit wird: Der Autofahrer sitzt hinter dem Lenkrad, muss es aber nicht anfassen. Computer steuern das Fahrzeug von selbst. Die neue Mercedes E-Klasse kann zum Beispiel selbstständig überholen und vorausfahrenden Fahrzeugen folgen. Doch ein Problem bleibt trotz allen Fortschritts offen, nämlich das der Rechtslage. Dürfen Autos überhaupt selbstständig über deutsche Straßen fahren? Bald ja, denn das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Abkommens-Änderung
Der Entwurf dient der Umsetzung des geänderten Wiener Abkommens von 1968. Das Wiener Abkommen wurde einst vereinbart, um den weltweiten Verkehr durch vereinheitlichte Regeln und Zeichen sicherer zu machen. Die Änderung des Vertragswerks sieht nun vor, dass Fahrzeugsysteme erlaubt sind, die Einfluss auf das Führen des Fahrzeugs haben. Also weitreichende Assistenzsysteme oder automatisierte Funktionen.
Der Fahrer hat das letzte Wort
Die Voraussetzung dafür ist, das diese Systeme den technischen Regelungen der Vereinten Nationen (UNECE) entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Fahrer sie jederzeit übersteuern oder abschalten kann. Er kann sich also noch nicht mit seinen Passagieren zu einer Runde zusammensetzen, wie es einige Studien vorsehen, sondern stets auf der Hut sein. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht das automatisierte und vernetzte Fahren auf dem richtigen Weg. “In einem nächsten Schritt setzten wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.”, so der Minister. Ein Ziel: Der Begriff des “Fahrers” soll so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Fahrzeugkontrolle gleichgesetzt werden.
(rh)
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