Haar, 25. April 2014
Hätten Sie`s gewusst? Außerorts muss man bei Regen das Abblendlicht einschalten. Wer das nicht tut und erwischt wird, zahlt Strafe. Das war schon bisher so und ist in Zukunft nicht anders. Was sich aber zum 1. Mai 2014 ändert, ist die Höhe vieler Bußgelder. In diesem Fall sind es nun 60 statt 40 Euro. Auch sonst werden viele Strafen erhöht.
Null bis vier Punkte pro Verstoß
Aber zum 1. Mai 2014 ändert sich noch viel mehr. War der Führerschein bisher ab 18 Punkten weg, muss man sich künftig schon ab acht Punkten von der Pappe verabschieden. Ab jetzt gibt es vier Kategorien von Verstößen, die mit null, einem, zwei oder drei Punkten geahndet werden. Dagegen konnten bisher bis zu sieben Punkte pro Sünde verhängt werden. Verstöße ohne Punktstrafe sind ab nun zum Beispiel das erwähnte Fahren ohne Licht, das unerlaubte Fahren in der Umweltzone oder das Fahren ohne Nummernschild. Für schwerere Ordnungswidrigkeiten mit Strafen von 60 Euro oder mehr wird ein Punkt verhängt. Hierunter fallen zum Beispiel das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Tempoüberschreitungen um 21 bis 30 km/h.
Änderung bei mehreren Verstößen in Tateinheit
So genannte “grobe” Ordnungswidrigkeiten mit befristetem Fahrverbot oder gar Straftaten kosten zwei Punkte – das betrifft etwa das Fahren bei roter Ampel mit Gefährdung oder bei einer Überschreitung um mehr als eine Sekunde. Straftaten mit Einziehung des Führerscheins, zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein oder die Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss, werden mit drei Punkten bestraft. Etliche Verfehlungen werden nun mit weniger Punkten bestraft. Bei gefährlichem Überholen wurden bisher zwei Punkte eingetragen, künftig nur noch einer. Wer bei Rot fährt, erhält künftig statt drei nur noch einen Punkt. Werden mit einer Tat mehrere Verstöße begangen – zum Beispiel, wenn man als Betrunkener zu schnell fährt –, wird in Zukunft nur noch das schwerste Delikt mit Punkten bestraft.
Zwei Warnstufen
Wer Punkte sammelt, wird wie bisher bei verschiedenen Ständen behördlich vor weiteren Verstößen gewarnt. Wer vier oder fünf Punkte hat, wird gebührenpflichtig ermahnt und es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mit einem Seminar einen Punkt abzubauen. Das Seminar besteht aus vier Einheiten mit 75 bis 90 Minuten Dauer und kostet etwa 400 Euro. Eine Teilnahme ist nur einmal alle fünf Jahre möglich. Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung, nun hilft auch kein Seminar mehr. Bei acht Punkten ist der Lappen dann weg. Man bekommt ihn frühestens nach einem halben Jahr wieder, aber nur nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).
Verjährung und Umrechnung
Die gute Nachricht: Punkte verjähren auch in Zukunft. Nach zweieinhalb Jahren werden Punkte für normale Ordnungswidrigkeiten gelöscht, Zwei-Punkte-Strafen nach fünf Jahren und Drei-Punkte-Vergehen nach zehn Jahren. Dies geschieht anders als bisher unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit neue Sünden begagen werden. Alle Delikte, die künftig nicht mehr eintragungspflichtig sind, werden automatisch gelöscht. Dazu gehören zum Beispiel das unerlaubte Fahren in der Umweltzone oder das Fahren ohne Nummernschild. Die anderen Punkte werden umgerechnet. Aus ein bis drei Punkten wird ein Punkt, aus vier und fünf Punkten werden zwei Punkte und so weiter.
Mehr Führerscheinentziehungen?
Insgesamt stellt die Neuregelung nach Ansicht von Experten eine Verschärfung dar. Zwar werden wohl weniger Verkehrssünder überhaupt in Flensburg registriert sein, weil nicht sicherheitsrelevante Verstöße künftig nicht mehr zu Punkten führen. Aber es gibt auch weniger Möglichkeiten, per Seminar Punkte abzubauen – dies ist künftig nur noch bis zum Erreichen von fünf Punkten möglich. So werden nach Schätzungen in Zukunft zehn Prozent mehr Führerscheine pro Jahr entzogen werden. Der Entzug betrifft eine erhebliche Zahl von Autofahrern: Im Jahr 2012 geschah das laut Kraftfahrtbundesamt über 111.000 Mal. Im gleichen Jahr wurden auch rund 442.000 befristete Fahrverbote von einem bis drei Monaten verhängt.
(sl)
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