Stuttgart, 11. Juli 2014
Kaufen Sie Ihre Prinzenrolle bei Tengelmann, oder tut es auch der No-Name-Doppelkeks von Aldi? Lieber Tengelmann, weil man da sicher sein kann, Qualität zu kriegen, auch wenn’s ein bisschen teurer ist? Dann sind Sie wohl der Typ, der auch beim Motoröl lieber ein Markenprodukt für 30 Euro je Liter wählt. Aber zumindest beim Öl ist dieses Vorgehen nicht unbedingt sinnvoll, wie ein Test der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung und des ACE Auto Club Europa zeigt. Denn beim Öl sind billigere No-Name-Sorten die besten.
Testsieger sind No-Name-Öle
Zwölf handelsübliche Motoröle von 8,99 bis 26,75 Euro pro Liter wurden unter die Lupe genommen. Das Fazit der Experten: Der Verdacht, preisgünstige Motoröle seien nur halb so gut wie teure Markenöle, ist unbegründet. Denn die Testsieger sind No-Name-Produkte: das GSL Leichtlauföl der Handelskette Real für 13,99 Euro pro Liter und das Cartechnic Motorenöl Muli für 12,50 Euro je Liter erhielten beide die Bewertung “sehr empfehlenswert”. Ebenfalls mit “sehr empfehlenswert” schnitten die Motorenöle DBV Longlife für 11,90 Euro und High Performer Longlife 3 zu 12,80 Euro ab. Teure Markenöle mit Literpreisen von weit über 20 Euro, wie beispielsweise die von Shell, Mercedes und VW, erreichten im GTÜ-Urteil lediglich ein “empfehlenswert” oder “bedingt empfehlenswert”.
Nicht jedes Auto verträgt jedes Öl
Sparen beim Motoröl ist also möglich, aber einfach das billigste Öl zu kaufen, geht natürlich auch nicht. Denn nicht jedes Auto verträgt jedes Öl. Die GTÜ rät, grundsätzlich den Empfehlungen der Hersteller zu folgen, die zum Teil für ihre Fahrzeuge auch eigene Normen und Freigaben entwickelt haben. Diese Angaben finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Da sich die Vorgaben der deutschen Hersteller relativ stark ähneln, erfüllen viele hochwertige Öle sogar mehrere Freigaben von BMW, VW, Mercedes, Opel oder auch Porsche gleichzeitig. An die vorgegebene Sorte sollte man sich bei noch jungen Autos unbedingt halten, so die GTÜ. Wichtig ist dabei, dass die Freigabe auch wirklich erteilt wurde und dies zweifelsfrei aus dem Etikett hervorgeht. Denn im Schadensfall kann eine Ölanalyse die Verwendung eines anderen Öls nachweisen, Garantieansprüche wären somit hinfällig. Vorsicht geboten ist beispielsweise bei Ölen, die auf dem Etikett eine täuschende Formulierung tragen wie “Qualitativ gleichwertig nach EU-Recht gemäß …” Das, so die GTÜ, ist keine Garantie für gleichbleibende Qualität, selbst wenn das Produkt im Test den Anforderungen vollauf genügte.
(sl)
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