Wolfsburg, 8. Oktober 2015
Klagen von Anlegern, Klagen von Kunden, Klagen von Behörden: Die Prozesswelle gegen VW baut sich auf. Nun unternimmt auch der US-Bundesstaat Texas juristische Schritte gegen VW und Audi. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Ken Paxton: Erstens hätten die beiden Marken die Verbraucher mit dem Etikett “Clean Diesel” irregeführt und zweitens seien die texanischen Luftreinhaltungsgesetzte verletzt worden, so die Meldung auf der Website der Staatsanwaltschaft.
Klagen von Österreich bis Australien
Schon Ende September hatte das texanische Harris County VW verklagt, weil die Diesel des Konzerns es dem Landkreis unmöglich gemacht hätten, die Luftreinhaltungsvorschriften einzuhalten und seine Bürger vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Aber nicht nur in den USA, auch in vielen anderen Ländern der Welt, von Österreich bis Australien, rollt die Klagewelle. Spanien will zum Beispiel Subventionen für den Kauf schadstoffarmer Autos zurück.
Veröffentlichungspflichten verletzt?
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. Oktober meldete, hat auch bereits ein VW-Aktionär Klage eingereicht. Vielleicht nicht ganz zu unrecht. Denn sollte sich herausstellen, dass die Konzernspitze bereits früh von den Tricksereien gewusst hat, ohne der Öffentlichkeit Kenntnis zu geben, könnte dies einen Verstoß gegen die Adhoc-Veröffentlichungspflichten darstellen: Eine Aktiengesellschaft muss alle Tatsachen unverzüglich veröffentlichen, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen können.
Auch Käufer klagen bereits
Eine deutsche VW-Kundin will außerdem ihr Auto an VW zurückgeben, ist übereinstimmenden Meldungen verschiedener Medien zu entnehmen. Sie hätte sich aus Umweltgründen für ein Bluemotion-Modell entschieden und die Mehrkosten in Kauf genommen. Die angebotene Nachbesserung reiche nicht, denn dadurch würden Motorleistung, Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit sinken. Wenn die Nachbesserung durch ein Software-Update erfolgen soll, könnte die Käuferin Recht haben, denn meist sind niedrigere Emissionen nur mit Leistungseinbußen erreichbar. Wenn aber die PS-Zahl sinkt, könnte man das als Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auslegen, und das berechtigt den Käufer normalerweise zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Razzia am Donnerstag
Auch Strafprozesse gegen den VW-Konzern in Deutschland sind denkbar. So haben am gestrigen Donnerstag (7. Oktober) in verschiedenen Orten Hausdurchsuchungen bei VW stattgefunden. Drei Staatsanwälte und 50 Ermittlungsbeamte suchten nach Belegen für Straftaten. Die Ergebnisse sind bislang nicht bekannt, wahrscheinlich wühlen sich die Ermittler nun erst mal durch die Aktenberge. Ob die Polizei also eines Tages Martin Winterkorn öffentlichkeitswirksam aus seinem Haus begleitet, wie damals im Jahr 2008 den Post-Chef Klaus Zumwinkel? Man wird es abwarten müssen, aber ganz auszuschließen ist auch dieses extreme Szenario nicht mehr.
(sl)
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