Erfurt, 29. Dezember 2015
Dass man mit Alkohol im Blut nicht Auto fahren sollte, weiß jedes Kind. Doch noch immer wird der Restalkohol oft unterschätzt. Laut Verkehrspsychologe Don DeVol vom TÜV Thüringen kann auch nach ausreichend Schlaf noch zu viel von der beliebten Flüssig-Chemikalie im Blut sein.
Auch nach dem Schlafen noch Alkohol im Blut
Wohl in kaum einer anderen Nacht wird so viel Alkohol getrunken wie an Silvester. Wenn es nicht bei einem Glas Sekt bleibt, ist schnell ein zu hoher Alkoholpegel erreicht – das dürfte klar sein. Doch was viele nicht wissen: Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau des Spiegels. “Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert”, erläutert DeVol. “Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promille-Grenze liegen kann”, warnt DeVol.
Fahrverbote schon ab 0,3 Promille
Bei auffälliger Fahrweise oder Beteiligung an einem Unfall reichen bereits 0,3 Promille für Fahrverbot, Punkte und Geldstrafe. Ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft drohen ein Fahrverbot von einem Monat, 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte – für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten rechnen.
Straßenverkehrsgefährdung ab 1,1 Promille
Ab einem Alkoholpegel von 1,1 Promille im Blut wird in der Regel von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen. Dann drohen drei Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ebenso zu Silvester und am Neujahrsmorgen die strikte Einhaltung der Null-Promille-Grenze. Schon unter 0,3 Promille sieht der Bußgeldkatalog hier einen Punkt sowie 250 Euro Bußgeld vor.
(sl)
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