München, 30. Dezember 2015
Kein Autofahrer muss während der Silvesternacht Angst um seinen Wagen haben. Handelsübliche Raketen und Böller stellen bei korrekter Anwendung für die Fahrzeuge kaum eine Gefahr dar. Auch wenn eine bereits ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto fällt, sind erfahrungsgemäß keine größeren Schäden zu befürchten, so der Automobilclub ADAC.
Treibsatz kann den Lack beschädigen
Problematischer ist es, wenn Raketen aus kurzer Entfernung ein Auto treffen und der Treibsatz im direkten Kontakt mit dem Fahrzeug abbrennt. Zwar wird kaum ein Auto in Flammen aufgehen, aber Scheiben können bersten, Lack oder Innenraum beschädigt werden. Daher sollten Raketen, Chinaböller oder Tischfeuerwerke auf keinen Fall auf Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden, so der ADAC. Böller unter Autos zu werfen, ist eine Unart. Doch um Tanks zum Explodieren zu bringen, ist deutlich mehr Zündenergie erforderlich als sie übliches Knallzeug liefern kann, erklärt der TÜV Süd.
Schmauchspuren mit Politur entfernen
Sorgen vor Lackschäden durch ausgebrannte Raketen sind meist unbegründet. Zwar hinterlassen Böller und Raketen tatsächlich erst einmal Spuren auf den Autos. Die lassen sich jedoch meistens leicht wieder entfernen. Schwarzbraune Schmauchspuren lassen sich mit einer guten Lackpolitur meist rückstandsfrei beseitigen. Keinesfalls sollte man es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwinden Silvesterspuren trotz Polierens nicht, ist ein Autolackierer gefragt. “Legales Feuerwerk versursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden”, sagt Eberhard Lang vom TÜV Süd.
Besser in die Garage
Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto nur in der Garage, aber auch Bäume oder ruhige Straßen bieten Schutz. Cabrios mit Stoffverdeck können mit einer Schutzhülle gesichert werden: Car-Cover oder Folien-Garage, notfalls auch eine alte Decke. Generell gilt: Der Verursacher haftet. Ist er unbekannt, tritt oft die Teilkasko für Schäden durch Brand oder Explosion ein. Ausgeschlossen sind jedoch meistens Seng- und Schmorschäden. Übernimmt die Teilkasko die Schäden nicht, sollte sich der Geschädigte an seine Vollkaskoversicherung wenden. Ist das Fahrzeug weder voll- noch teilkaskoversichert, bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen.
(sl)
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